Selbstzahlermöglichkeit

durch den sektoralen heilpraktiker

Der sektorale Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie, ist eine zusätzliche Berufsbezeichnung, die Physiotherapeuten nach der erforderlichen Ausbildung und bestandener Prüfung, durch das Gesundheitsamt erhalten.

 

Durch die sektorale Heilpraktikererlaubnis ist es Physiotherapeuten erlaubt, Patienten ohne vorherige Untersuchung und Verordnung durch einen Arzt zu untersuchen und zu behandeln! Das heißt, Sie benötigen keine ärztliche Verordnung, allerdings werden die Behandlungskosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sie bezahlen die Behandlung somit selbst.

 

Sind Sie privat versichert oder privat zusatzversichert, können Sie die Rechnung (angelehnt an die GeBüH--Gebührenordnung der Heilpraktiker) einreichen und eine, evtl. nur anteilige, Erstattung beantragen.

Bitte prüfen Sie das vor Behandlungsbeginn!

 

Sollten Ihre gesundheitlichen Probleme das Fachgebiet der Physiotherapie überschreiten, werden Sie selbstverständlich aufgefordert, einen Arzt zu konsultieren.

 

Welche Vorteile ergeben sich für Sie?

  • Möglichkeiten der Therapie ohne auf einen Arzttermin zu warten
  • Freie Wählbarkeit der Behandlungsdauer
  • Freie Wählbarkeit der Behandlungsanzahl
  • Keine vorgeschriebene Therapieform

 

Zur Terminvereinbarung melden Sie sich bitte unter 0171 - 3560232


Privat Versichert

 

Sie sind in einer privaten Krankenversicherung versichert und haben eine ärztliche Verordnung über Physiotherapie erhalten, natürlich können Sie in meiner Praxis behandelt werden.

 

Die Leistung wird dann nach einem vorher vereinbartem Behandlungsvertrag abgerechnet.

 

Zur Terminvereinbarung melden Sie sich bitte unter 0171 - 3560232